Beweismittelbeschaffung

Die Gerichte fällen ihre Entscheidungen auf Grund von Aussagen der Zeugen und der vorgelegten Beweise. Der Privatdetektiv ist der Profi bei der Beweismittelbeschaffung. Überall dort, wo die Behörden mit Ihren Ermittlungen enden kann ermittelt werden. Bei Verfahren vor dem Zivilgericht müssen die Beweise zur Gänze von den Parteien vorgelegt werden.
Einige Beispiele:

  • Wettbewerbsverstöße
  • Markenschutz
  • Mietrechtsangelegenheiten
  • Krankenstandsmissbrauch
  • Arbeitsrechtsverfehlungen
  • Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten
  • Fürsorge- und Unterhaltsstreitigkeiten
  • Verleumdung und üble Nachrede
  • Schuldnersuche
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Verkehrsunfälle
  • Und vieles mehr

Bei  jenen Fällen, in denen vor einem Strafgericht verhandelt werden können zusätzliche Beweise den Prozessausgang wesentlich beeinflussen.  Detektive recherchieren bei der Aufdeckung von Unterschlagung, Betrug und Stalking. Sie beschaffen entlastendes Beweismaterial für Strafprozesse. Berufsdetektive übernehmen die kritische Nachprüfung in polizeilichen Ermittlungsverfahren.

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Foto: Penny Mathews (sxc.hu)

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Für Beweise benötigt man den Profi!  Wir klären auf, was sonst im Dunklen bleibt!