Stalking
Seit dem 1. Juli 2006 ist Stalking durch die Einführung des Straftatbestandes beharrliche Verfolgung § 107a StGB strafbar.
Dabei ist es egal, auf welche Art die Belästigung erfolgt. Per Brief, telefonisch, über den Computer oder persönlich. Wir helfen Ihnen bei der Aufklärung und bei der Beweisführung. In vielen Fällen ist es ratsam Sie vor den Tätern zu beschützten.
Fragen Sie uns, wir können Ihnen helfen.

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Foto: Sanja Gjenero (sxc.hu)
Jugendkontrollen
Unsere Kinder sind unersetzbar. Leider werden viel zu oft junge Menschen verleitet und geraten auf Abwege. Niemand muss machtlos zusehen, wenn seine Kinder in schlechte Gesellschaft kommen. Manchmal ist es zu spät, bis man etwas bemerkt. Wir ermitteln oft in der Jugendszene und können so helfen, rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu setzen. Professionelle Nachschau im Kinderzimmer kann helfen, den Kontakt zur Drogenszene zu beweisen.
Unsere Ermittlungen gegen Stalking und Jugendkontrollen helfen bei der Vorbeugung von Straftaten.




